Rauchmelderpflicht in Niedersachsen seit dem 01.11.2012

 

In Niedersachsen verabschiedete der Landtag im März 2012 die neue Niedersächsische Bauordnung. Damit wird auch in Niedersachsen die Rauchmelderpflicht für private Wohnungen eingeführt.

Für Neubauwohnungen gilt mit Inkrafttreten der Bauordnung das Gesetz seit dem 01.11.2012. Bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen müssen mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2015 mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

 

 

Die Regelung gilt für Schlaf- und Kinderzimmer sowie für Flure, die als Rettungswege dienen. Der Eigentümer der Wohnung wird zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet, der Mieter hingegen müss die Geräte funktionsfähig halten.