Gas-Check

 

 

Ab der Hausabsperreinrichtung (HAE siehe Skizze) des Gasnetzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gasinstallation in den Händen von Eigentümern und Mietern. Bisher wurde diesen nahegelegt ihre Anlage jährlich einmal zu kontrollieren.

 

 

 

 

 

Mit der Änderung der "Technischen Regeln für Gasinstallationen" (TRGI 2008) wurde die Überprüfung für den Hausbesitzer zur jährlichen Verpflichtung erhoben.

  

Vielfach unbekannt
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gaslieferungsvertrages, ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.

Was ist wenn?
Spätestens im Schadensfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben.

Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.

Gegen einen geringen Kostenaufwand kontrollieren Schornsteinfegermeister alle frei verlegten Gasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hausansschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung, und die Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen. 

Dokumentation
In einem Prüfprotokoll wird die komplett durchgeführte Hausschau, alle geprüften Leitungen, Geräte und Lüftungsanlagen ggf. mit einer Mängelbeschreibung und dem Zeitpunkt der Kontrolle dokumentiert.